Anerkennung für Pflegekräfte und Ärzte

Pflege & Medizin · Bundesweite Begleitung

Ihr Weg zur beruflichen Anerkennung in Deutschland.

Anerkennung für Pflegekräfte und Ärzte: Wir unterstützen Sie bundesweit dabei, Ihre Unterlagen zu ordnen, fehlende Nachweise zu erkennen und die nächsten Schritte vorzubereiten.

Kostenlose Erstanfrage

Erste Orientierung. Persönlicher Kontakt. Anerkannte Übersetzungen.

So arbeiten wir zusammen

  1. Kurze, kostenlose Erstanfrage
  2. Persönlichen Bedarf klären
  3. Gezielter Unterlagen-Vorcheck und Angebot
  4. Beauftragung, Rechnung und Überweisung

Sie entscheiden nach unserem Gespräch, welche Unterstützung Sie beauftragen möchten.

Der passende Einstieg

Welcher Anerkennungsweg betrifft Sie?

Wählen Sie Ihren Beruf und das Land, in dem Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Ihr gewünschtes Bundesland und bereits laufende Verfahren berücksichtigen wir bei der persönlichen Prüfung.

Pflege · EU, EWR oder SchweizPflegeabschluss aus einem europäischen Ausbildungsland

Wir prüfen zunächst, welche Unterlagen für Ihren Fall vorliegen und welche Nachweise ergänzt werden müssen.

  • Abschlussurkunde Ihrer Pflegeausbildung
  • Vorhandene Ausbildungs- und Berufsnachweise
  • Vorhandene Übersetzungen und Bescheide

Weitere Nachweise, etwa zu Konformität oder erworbenen Rechten, können je nach Abschluss erforderlich sein.

Pflege · DrittstaatPflegeabschluss außerhalb von EU, EWR und Schweiz

Wir helfen Ihnen, die Unterlagen für die Prüfung Ihrer ausländischen Pflegeausbildung zusammenzustellen.

  • Abschlussurkunde und Fächer-/Stundenübersicht
  • Vorhandene Nachweise zu Ausbildung und Berufserfahrung
  • Vorhandener Anerkennungs- oder Defizitbescheid

Ob zusätzliche Qualifizierungen oder Prüfungen erforderlich sind, ergibt sich aus dem zuständigen Verfahren.

Ärzte · EU, EWR oder SchweizÄrztliche Ausbildung aus einem europäischen Ausbildungsland

Wir unterstützen bei der Vorbereitung der Unterlagen für Ihren Approbationsantrag und klären mit Ihnen die nächsten organisatorischen Schritte.

  • Diplom bzw. Abschlussnachweis der ärztlichen Ausbildung
  • Vorhandene Ausbildungs- und Berufsnachweise
  • Vorhandene Übersetzungen oder behördliche Schreiben

Auch bei einem vereinfachten Anerkennungsweg sind ein Antrag und passende Nachweise erforderlich.

Ärzte · DrittstaatÄrztliche Ausbildung außerhalb von EU, EWR und Schweiz

Wir ordnen Ihre Unterlagen und unterstützen bei der Vorbereitung Ihres Approbationsverfahrens.

  • Diplom und Übersicht zu Ausbildungsinhalten und -dauer
  • Vorhandene Tätigkeits- und Berufsnachweise
  • Vorhandener Bescheid, Antrag oder Schriftwechsel

Sprach- und gegebenenfalls Kenntnisprüfungen betrachten wir im Rahmen Ihres individuellen Verfahrens.

Die Listen sind Beispiele für den ersten Vorcheck, keine vollständige behördliche Antragscheckliste. Die genauen Anforderungen richten sich nach Abschluss, Verfahrensstand und zuständiger Stelle. Bereits in Europa anerkannte Drittstaatabschlüsse und andere Sonderfälle prüfen wir persönlich.

Unterstützung nach Ihrem Bedarf

Von der ersten Übersicht zur geordneten Antragstellung.

Kostenloser Einstieg

Unterlagen-Vorcheck

Nach Ihrer kostenlosen Erstanfrage klären wir Ihren Bedarf. Anschließend sichten wir die gezielt angefragten Unterlagen auf Vollständigkeit und besprechen die nächsten Schritte mit Ihnen.

Individuelles Angebot

Antragsvorbereitung

Unterlagen strukturieren, benötigte Nachweise zusammenstellen und Formulare organisatorisch vorbereiten. Den Umfang stimmen wir vor einer Beauftragung mit Ihnen ab.

Individuelles Angebot

Verfahrensbegleitung

Unterstützung bei organisatorischen Rückfragen und Nachforderungen sowie Überblick über die vereinbarten nächsten Schritte. Dauer und Umfang legen wir gemeinsam fest.

Anerkannte Übersetzungen Ihrer Unterlagen

HR digi. bietet anerkannte Übersetzungen an – einzeln oder in Verbindung mit Ihrer Antragsvorbereitung. Wir stimmen den benötigten Umfang und die Anforderungen der zuständigen Stelle mit Ihnen ab.

Sprache, Dokumentenart und Umfang bilden die Grundlage Ihres individuellen Angebots. Vor einer kostenpflichtigen Beauftragung vereinbaren wir Leistung und Preis mit Ihnen.

Unverbindlich starten

Kostenlose Erstanfrage

Wie können wir Sie bei Ihrer beruflichen Anerkennung unterstützen? Ein paar kurze Angaben genügen. Wir melden uns persönlich bei Ihnen. Für die erste Kontaktaufnahme benötigen Sie keine Dokumente.

Ihre Erstanfrage ist kostenlos und unverbindlich. Welche Unterlagen später sinnvoll sind, besprechen wir gemeinsam.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Name
E-Mail-Adresse
In welchem Land haben Sie Ihre Ausbildung oder Ihr Studium abgeschlossen?
Ihre Frage oder Ihr Anliegen

Sie möchten uns direkt schreiben? kandidaten@hr-digi.de

Ihre Fragen zum Einstieg

Benötige ich für die erste Anfrage Dokumente?
Nein. Ihre Kontaktdaten und einige Angaben zu Ihrem Beruf, Ausbildungsland und gewünschten Bundesland reichen für den Einstieg. Anschließend klären wir persönlich, welche Unterlagen für Ihren Fall benötigt werden.
Ist der Unterlagen-Vorcheck wirklich kostenlos?
Der erste Vorcheck ist kostenlos und umfasst eine erste Sichtung auf Vollständigkeit sowie Hinweise zu nächsten Schritten. Er ersetzt weder eine vollständige fachliche Gleichwertigkeitsprüfung noch die Entscheidung der zuständigen Stelle. Zusätzliche Leistungen bieten wir Ihnen gesondert an.
Wie werden Leistungen und Preise vereinbart?
Nach unserem persönlichen Gespräch vereinbaren wir mit Ihnen die gewünschten Leistungen und den Preis. Anschließend erhalten Sie eine Rechnung und bezahlen per Banküberweisung. Gebühren von Behörden, Prüfungen oder Kursanbietern weisen wir getrennt aus, soweit sie bekannt sind.
Kann ich nur eine Übersetzung beauftragen?
Ja. Anerkannte Übersetzungen können Sie auch unabhängig von einer Verfahrensbegleitung anfragen. Für ein Angebot benötigen wir Angaben zu Sprache, Dokumentenart und Umfang.
Begleitet HR digi. Verfahren in ganz Deutschland?
Ja, unser Angebot richtet sich an Pflegekräfte und Ärzte mit einem Ziel in jedem deutschen Bundesland. Die Unterlagen und nächsten Schritte stimmen wir auf Ihr Zielbundesland und die zuständige Stelle ab.
Ist die Anerkennung damit garantiert?
Über Anerkennung und Berufszulassung entscheiden die zuständigen Stellen. HR digi. unterstützt Sie bei der Organisation und Vorbereitung Ihres Verfahrens. Eine Anerkennung oder eine feste behördliche Bearbeitungsdauer können wir nicht zusagen.
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